Wir bieten eine umfassende Betreuung des gesamten Investitions- und Bauprozesses – beginnend mit der Prüfung des rechtlichen Status der Immobilie, der Verhandlung und Vorbereitung der für deren Erwerb erforderlichen Unterlagen, über die Begleitung der behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Erlangung der Baugenehmigung (sowie anderer für die Durchführung der Investition notwendiger Dokumente), die Verhandlung und den Abschluss von Verträgen mit Subunternehmern, bis hin zur Erlangung der Nutzungsgenehmigung und der nachfolgenden Unterstützung nach Abschluss des Bauvorhabens.
Wir verfügen über Erfahrung in der Unterstützung von Mandanten auf beiden Seiten von Vergabeverfahren – sowohl Investoren als auch Auftragnehmern und Subunternehmern. Wir betreuten große Investitionen, darunter den Bau eines intermodalen Terminals, den Bau von Bahnlinien und Anschlussgleisen, den Bau von Abschnitten von Schnellstraßen und Autobahnen, die Umgestaltung von Verkehrsknotenpunkten, den Bau von Hochwasserschutzdeichen, hydrotechnischen Anlagen und Photovoltaikparks, ebenso wie die laufende rechtliche Begleitung von Bauprozessen im Wohnungsbau einschließlich Entwicklungsprojekten. Wir bieten Beratung bei Verträgen, die auf den Vertragsbedingungen der Internationalen Vereinigung der beratenden Ingenieure (FIDIC) basieren.
Wir verfügen zudem über umfangreiche Erfahrung in der umfassenden Bearbeitung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Investitions- und Bauprozess sowie in der vollständigen gerichtlichen Vertretung unserer Mandanten in entsprechenden Streitigkeiten.
Unsere Anwälte haben an zahlreichen Schulungen und Konferenzen zu Themen des weit verstandenen Bauwesens teilgenommen und postgraduale Studiengänge im Bereich des Investitions- und Bauprozesses absolviert.