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Arbeitsrecht und Beschäftigung

Wir beraten Arbeitgeber in allen Aspekten des Arbeitsrechts – von der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen über die Einführung interner Regelwerke und Compliance-Richtlinien bis hin zur Vertretung in Streitigkeiten mit Arbeitnehmern. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Optimierung von Beschäftigungsstrukturen, der Entsendung von Arbeitnehmern, den Beziehungen zu Gewerkschaften sowie in Angelegenheiten rund um die Beschäftigung von Führungskräften.

Wir helfen zudem bei der Gestaltung und Verhandlung zivilrechtlicher Verträge, einschließlich B2B-Verträgen, unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten und der aktuellen Markttrends. Wir gewährleisten rechtliche Sicherheit sowie die Vereinbarkeit der gewählten Kooperationsmodelle mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

Wir bieten laufende Unterstützung im Hinblick auf gesetzliche Änderungen und die Umsetzung von Lösungen, die den neuesten Anforderungen des Arbeitsrechts und der Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen.